AGB

Fassung vom 10. Juli 2026

1 Geltung, Vertragsschluss und Änderungen

1.1 Diese AGB gelten für Leistungen der freihandlabor GmbH («Anbieterin») unter der Marke PeakPrivacy gegenüber Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Organisationen («Kunde»), nicht gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten.

1.2 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung oder elektronische Annahme des Bestellformulars zustande. Bei Widersprüchen gehen das Bestellformular und ausdrücklich bezeichnete Anlagen vor; in Datenschutzfragen geht die DVV vor. Danach gelten diese AGB. Bedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Anbieterin in Textform.

1.3 Die Anbieterin kann diese AGB aus sachlichen Gründen anpassen, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen oder Änderungen der angebotenen Leistungen. Sie informiert den Kunden grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus. Bei wesentlichen Änderungen zulasten des Kunden kann dieser bis zum Inkrafttreten auf diesen Zeitpunkt kündigen; vorausbezahlte wiederkehrende Entgelte für die Zeit danach werden anteilig erstattet. Redaktionelle Klarstellungen und Änderungen ohne wesentliche nachteilige Auswirkungen begründen kein Sonderkündigungsrecht. Zwingende Änderungen können mit kürzerer Frist erfolgen.

2 Leistungen

2.1 Die Anbieterin stellt die PeakPrivacy-Plattform in dem im Bestellformular und in den dort ausdrücklich bezeichneten Leistungsbeschreibungen vereinbarten Umfang bereit. Funktionen, Mengen, Supportleistungen und Service Levels sind nur verbindlich, soweit sie dort ausdrücklich bezeichnet sind.

2.2 Die für die gewählten Funktionen eingesetzten Datenorte und Empfänger ergeben sich aus der jeweils aktuellen Subprozessoren- und Datenverarbeitungsübersicht. Bestimmte Datenorte sind nur geschuldet, wenn sie im Bestellformular ausdrücklich vereinbart sind.

2.3 Die Anbieterin verwendet Kundeninhalte nicht zum Training allgemeiner generativer KI-Modelle. Für eingesetzte oder optional aktivierbare Modelldienste gelten ergänzend die in der DVV und der Subprozessorenübersicht ausgewiesenen Merkmale. Die Pflichten der Anbieterin beim Einsatz von Subprozessoren bleiben unberührt.

2.4 Die Anbieterin kann Funktionen, Modelle und technische Komponenten weiterentwickeln, ändern oder ersetzen, sofern die vereinbarten wesentlichen Funktionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ein bestimmtes Drittmodell, ein bestimmter Anbieter oder Datenort ist nur geschuldet, wenn dies im Bestellformular ausdrücklich vereinbart ist.

2.5 Wartungen und sicherheitsbedingte Eingriffe können die Nutzung vorübergehend einschränken. Planbare wesentliche Wartungen kündigt die Anbieterin nach Möglichkeit vorab an. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Wiederherstellungszeit gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

2.6 Das im Bestellformular bezeichnete Nutzungskontingent gilt für die dort bezeichnete Messperiode. Mehrnutzung wird automatisch anhand der technisch erfassten Nutzung zum im Bestellformular oder bei der Bestellung ausgewiesenen Tarif abgerechnet. Die Anbieterin kann den Kunden über Mehrnutzung informieren sowie technische Rate Limits und Schutzmassnahmen zur Sicherheit und Stabilität einsetzen.

2.7 Support erfolgt per E-Mail an Werktagen am Sitz der Anbieterin. Verbindliche Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Verfügbarkeitszeiten gelten nur, soweit sie im Bestellformular oder in einer ausdrücklich einbezogenen Service-Level-Vereinbarung festgelegt sind.

3 Nutzung und Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde darf die Plattform durch seine Mitarbeitenden, von ihm beauftragte Personen und im Bestellformular bezeichnete verbundene Unternehmen für eigene interne Geschäftszwecke nutzen lassen. Er bleibt für deren vertragsgemässe Nutzung verantwortlich. Weiterverkauf, White-Labeling und die Nutzung als Service Bureau sind ohne Zustimmung der Anbieterin untersagt.

3.2 Nutzer mit Administratorrechten dürfen den Kunden durch Bestellungen, Aktivierungen und Konfigurationen im Admin-Bereich binden. Dies umfasst kostenpflichtige Zusatzleistungen und Funktionen mit weiteren Datenverarbeitungen. Der Kunde vergibt und entzieht Administratorrechte sorgfältig und schützt Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff.

3.3 Der Kunde nutzt die Plattform rechtmässig, übermittelt keine schädlichen Inhalte, umgeht keine Schutzmassnahmen und nimmt keine unbefugten Zugriffe, Sicherheitsprüfungen oder Reverse-Engineering-Handlungen vor. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben vorbehalten.

3.4 Der Kunde stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte und datenschutzrechtlichen Grundlagen für Kundeninhalte besitzt. Er verantwortet Datenklassifikation, Konfiguration und die Einhaltung von Berufs-, Amts- und anderen Geheimhaltungspflichten.

3.5 KI-Ausgaben können unvollständig, unzutreffend oder nicht ausschliesslich sein. Sie sind vor Verwendung fachlich und rechtlich zu prüfen. Die Anbieterin erbringt keine medizinische, rechtliche, steuerliche oder andere reglementierte Beratung; für Entscheidungen und Handlungen auf Basis der Ausgaben bleibt der Kunde verantwortlich.

3.6 Bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Nutzung, einem akuten Sicherheitsrisiko oder Zahlungsverzug nach Ziff. 6.4 kann die Anbieterin den Zugang im erforderlichen Umfang vorübergehend einschränken. Sie informiert den Kunden, sobald dies vernünftigerweise möglich ist, und hebt die Einschränkung auf, sobald der Grund weggefallen ist.

3.7 Der Kunde hält die Anbieterin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung oder einer Verletzung von Rechten Dritter durch Kundeninhalte beruhen. Die Anbieterin informiert den Kunden unverzüglich und gibt ihm angemessene Gelegenheit, an der Abwehr mitzuwirken. Die Freistellung gilt nicht, soweit die Anbieterin den Anspruch verursacht hat.

4 Rechte an Plattform, Inhalten und Ausgaben

4.1 Alle Rechte an der Plattform, Software, Dokumentation, Marken und allgemeinen Weiterentwicklungen verbleiben bei der Anbieterin oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemässen Nutzung.

4.2 Der Kunde behält seine Rechte an Kundeninhalten und räumt der Anbieterin und ihren genehmigten Subprozessoren nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte ein.

4.3 Soweit der Anbieterin Rechte an kundenspezifischen KI-Ausgaben zustehen, räumt sie dem Kunden daran ein einfaches, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht für rechtmässige Geschäftszwecke ein. Rechte Dritter, gesetzliche Beschränkungen und die mögliche Nichtausschliesslichkeit oder Ähnlichkeit KI-generierter Ausgaben bleiben vorbehalten.

5 Datenschutz

5.1 Für Personendaten, welche die Anbieterin im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt die DVV (https://peakprivacy.ch/dvv/) einschliesslich der dort einbezogenen Subprozessorenliste und technischen und organisatorischen Massnahmen.

5.2 Für Vertrags-, Kontakt-, CRM-, Rechnungs-, Nutzerkonto-, Rollen-, Login-, Zugriffs-, Nutzungs-, Abrechnungs- und Sicherheitsdaten, welche die Anbieterin für eigene Geschäftszwecke als Verantwortliche bearbeitet, gilt ihre Datenschutzerklärung (https://peakprivacy.ch/datenschutzerklarung/).

6 Vergütung

6.1 Es gelten die Preise und Abrechnungsperioden gemäss Bestellformular, zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Wiederkehrende Entgelte werden grundsätzlich jährlich im Voraus, nutzungsabhängige Entgelte grundsätzlich monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar.

6.2 Administratoren des Kunden können im Admin-Bereich kostenpflichtige Leistungen bestellen. Vor der Bestätigung werden Leistung und Preis angezeigt. Nutzungsabhängige Entgelte werden anhand des technisch erfassten Verbrauchs und des vereinbarten oder bei der Bestellung angezeigten Tarifs automatisch berechnet. Die technischen Nutzungsaufzeichnungen sind massgeblich, soweit der Kunde keinen offensichtlichen Fehler nachweist.

6.3 Die Anbieterin kann Preise mit mindestens 30 Tagen Vorankündigung anpassen. Erhöht sie wiederkehrende Preise während einer laufenden festen Vertragsperiode, gilt die Erhöhung erst ab deren Verlängerung. Der Kunde kann auf diesen Zeitpunkt kündigen.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5 % p.a. geschuldet. Nach Mahnung und angemessener Nachfrist kann die Anbieterin den Zugang bis zur vollständigen Zahlung sperren.

6.5 Bereits bezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gesetzlich zwingend.

6.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.

7 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

7.1 Vertragsbeginn, initiale Laufzeit und Bestellart ergeben sich aus dem Bestellformular. Ein Abonnement verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn es nicht spätestens 90 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Ein Pilot endet zum vereinbarten Datum ohne automatische Verlängerung; eine Fortsetzung bedarf einer neuen Bestellung.

7.2 Jede Partei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Soweit der Kündigungsgrund behebbar ist, setzt die Kündigung grundsätzlich eine erfolglose angemessene Nachfrist voraus.

7.3 Der Kunde kann Kundeninhalte und sonstige über die Standard-Exportfunktionen verfügbare Daten seines Kundenbereichs bis 30 Tage nach Vertragsende in einem gängigen maschinenlesbaren Format exportieren. Rückgabe oder Löschung weiterer Auftragsdaten richten sich nach der DVV. Eine kundenspezifische Aufbereitung oder Entwicklung einer Exportfunktion ist nicht geschuldet.

8 Gewährleistung

8.1 Die Anbieterin erbringt die vereinbarten Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt. Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, ununterbrochene Verfügbarkeit, die dauerhafte Verfügbarkeit einzelner Drittmodelle oder fehlerfreie KI-Ausgaben werden nicht zugesichert.

8.2 Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel mit den zur Prüfung erforderlichen Angaben. Die Anbieterin kann einen Mangel nach ihrer Wahl beheben, umgehen oder eine gleichwertige Funktion bereitstellen. Zwingende Gewährleistungsrechte bleiben vorbehalten.

9 Haftung

9.1 Vorbehaltlich Ziff. 9.3 ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit eine Haftung besteht, ist die Gesamthaftung der Anbieterin für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag auf die Nettoentgelte beschränkt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis bezahlt hat oder schuldete.

9.2 Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Bei Datenverlust ist die Haftung auf den angemessenen Aufwand zur Wiederherstellung aus der jüngsten verfügbaren Sicherung beschränkt.

9.3 Die Beschränkungen gelten nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und andere zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere Art. 100 f. OR).

9.4 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge von Ereignissen ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle. Die betroffene Partei informiert die andere und begrenzt die Auswirkungen nach Möglichkeit. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

10 Vertraulichkeit

10.1 Vertrauliche Informationen sind Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich erkennbar sind. Nicht vertraulich sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, dem Empfänger bereits rechtmässig bekannt, unabhängig entwickelt oder rechtmässig von Dritten erhalten wurden.

10.2 Jede Partei verwendet vertrauliche Informationen nur zur Vertragserfüllung und gibt sie nur an entsprechend verpflichtete Personen mit berechtigtem Bedarf oder aufgrund zwingenden Rechts weiter. Soweit zulässig, informiert sie die andere Partei vor einer gesetzlich erzwungenen Offenlegung.

10.3 Die Pflicht gilt während der Vertragsdauer und fünf Jahre danach; für Geschäftsgeheimnisse und Personendaten gilt sie, solange diese geschützt sind. Eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geht bei Widersprüchen vor.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit kein zwingender Gerichtsstand besteht. Rechte betroffener Personen und Zuständigkeiten von Aufsichtsbehörden werden dadurch nicht beschränkt.

11.2 Textform umfasst E-Mail, elektronische Signatur und eine andere vereinbarte elektronische Erklärung. Individuelle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

11.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An ihre Stelle tritt das dispositive Recht.

11.4 Keine Partei darf den Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Keine Zustimmung ist für eine Übertragung innerhalb derselben Unternehmensgruppe oder auf einen Rechtsnachfolger erforderlich, sofern dieser die Pflichten übernimmt und die Rechte der anderen Partei nicht wesentlich beeinträchtigt werden.