Subprozessoren & Datenverarbeitung

Fassung vom 18. August 2026

1 Grundsatz

Aufgeführt werden Anbieter, die Personendaten im Auftrag von PeakPrivacy speichern oder anderweitig bearbeiten. Der Sitz oder das Datenschutzniveau eines Anbieters entscheidet nicht darüber, ob er Subprozessor ist. Reine Hardware-, Gebäude- und Colocation-Anbieter ohne Bearbeitung von Personendaten sind keine Subprozessoren.

Sämtliche Anbieter, die in der bei Vertragsschluss für den Kunden geltenden Fassung dieser Übersicht namentlich aufgeführt sind, sind allgemein genehmigt. Welche Anbieter tatsächlich Auftragsdaten erhalten, richtet sich nach den genutzten Funktionen.

Eine spätere Ergänzung oder Ersetzung wird für einen bestehenden Kunden entweder nach vorgängiger Information und Widerspruchsmöglichkeit gemäss Ziff. 6.2 der DVV oder durch eine besondere Genehmigung gemäss Ziff. 6.3 der DVV wirksam.

2 Regulär eingesetzte Subprozessoren

AnbieterBearbeitung
Phoenix Technologies AG (PHOENIQS), SchweizInfrastruktur für den Betrieb der PeakPrivacy-Plattform und ihrer Funktionen, einschliesslich Speicherung, Verarbeitung und KI-Inferenz von Kundeninhalten.
Nine Internet Solutions AG, SchweizInfrastruktur und Server-Hosting für den Betrieb der PeakPrivacy-Plattform.
Rechenzentrum Ostschweiz (RZO), SchweizRechenzentrum und Colocation für die physische Infrastruktur der Plattform.
rsync.net, Inc., USAOffsite-Backups am gewählten Speicherstandort Zürich, Schweiz. Die Sicherungen werden vor der Übertragung verschlüsselt; die Schlüssel verbleiben bei der Anbieterin in der Schweiz.

3 Funktionsabhängige Inference- und Plattformanbieter

AnbieterBearbeitung
Akenes SA (Exoscale), SchweizCloud-Infrastruktur für Meeting-Bot-Funktionen; nur bei Nutzung der entsprechenden Funktion.
hosttech GmbH, SchweizServer- und Cloud-Infrastruktur für ausgewählte Sprachmodelle und KI-Inferenz; nur bei Nutzung eines dort bereitgestellten Modells.
Scaleway SAS, FrankreichKI-Inferenz über in der EU bereitgestellte Modelle; nur bei Auswahl einer entsprechenden Modell-Stufe.
OpenAI Ireland Ltd., IrlandKI-Inferenz über kommerzielle/API-Dienste; nur bei Auswahl eines entsprechenden OpenAI-Modells.
Anthropic Ireland, Limited, IrlandKI-Inferenz über kommerzielle/API-Dienste; nur bei Auswahl eines entsprechenden Anthropic-Modells.
Google Cloud EMEA Limited, IrlandKI-Inferenz über bezahlte Google-Cloud- beziehungsweise Gemini-API-Dienste; nur bei Auswahl eines entsprechenden Google-Modells.

Nur der für die jeweilige Anfrage ausgewählte Inference-Anbieter erhält die dafür freigegebenen Kundeninhalte. Die Auswahl einer bereits allgemein genehmigten Funktion oder eines Modells gilt als Konfiguration und dokumentierte Weisung des Kunden. Ist der betreffende Anbieter für den Kunden noch nicht allgemein genehmigt, richtet sich seine erstmalige Nutzung nach Ziff. 6.2 oder 6.3 der DVV.

4 Auslandbearbeitung

Für Subprozessoren oder Bearbeitungen ausserhalb der Schweiz gelten die in der DVV genannten gesetzlichen Transfermechanismen. Verschlüsselung und die Wahl eines Speicherstandorts sind zusätzliche Sicherheitsmassnahmen, ersetzen aber nicht die rechtlich erforderliche Absicherung einer Auslandbearbeitung.

5 Änderungen

Über beabsichtigte Ergänzungen oder Ersetzungen, die nicht gemäss Ziff. 6.3 der DVV durch einen Kunden-Admin besonders genehmigt werden, informiert die Anbieterin den Kunden gemäss Ziff. 6.2 der DVV vor dem Einsatz. Frühere Fassungen dieser Liste sind auf Anfrage verfügbar.